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Krebsvorsorge
(Vorsorgeuntersuchung)
Im Rahmen der Krebsfrüherkennungen haben Sie ab dem 20. Lebensjahr als Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen Anspruch auf entsprechende Vorsorgeuntersuchungen. Das Ziel hierbei ist, mögliche Zellveränderungen möglichst frühzeitig zu erkennen. Hierbei erfolgen Blutdruckmessung, Abstrich vom äußeren Muttermund und vom Gebärmutterhals (Pap-Test) und bimanuelle Tastuntersuchung. Der Pap-Test ermöglicht es, früh Krebsvorstufen im Gebärmutterhals zu erkennen.
Ab dem 30. Lebensjahr kommt zusätzlich eine Tastuntersuchung der Brust und regionärer Lymphknoten hinzu. Zudem haben Sie ab dem 50. Lebensjahr Anspruch auf eine Tastuntersuchung Enddarm und einen jährlichen Stuhltest (50 bis 55 Jahre). Ab dem 56. Lebensjahr kommt eine Darmspiegelung hinzu (zweimal im Abstand von zehn Jahren).
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